Träger der
Schulberatung an der 
Christine-Koch-Hauptschule
Beratung an unserer Schule dient dazu, jedem Kind und Jugendlichen zu einer optimalen Erziehung und Bildung zu verhelfen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich an unserer Schule bestmöglichst entwickeln und sich wohl fühlen. Beratung ist ein selbstverständlicher Bestandteil unseres Schullebens und beeinflusst das Schulklima positiv. Das Profil einer guten Schule ist auch geprägt von ihrem Umgang mit der Bewältigung von Problemen von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern.
Die Beratungsträger
Die Schulaufsicht trägt zur
Schulentwicklung bei und gibt Anstöße, in den Schulen eine Beratungskultur zu
entwickeln.
Die Schulleitung ist Bindeglied zwischen der Schulaufsicht
und unserer Schule. Sie sorgt dafür, dass die Beratungsaufgaben an der Schule engagiert
erfüllt werden. Die Beratungsanlässe können sich aus dienstlichen, persönlichen und
personalrechtlichen Gründen ergeben.
Lehrer und Lehrerinnen sind die Hauptträger der Beratung an
unserer Schule, weil sie erziehen, unterrichten, beurteilen, helfen, unterstützen,
schlichten, trösten - also in vielfacher Weise beraten.
Der Lehrerrat berät den Schulleiter in Angelegenheiten der
Lehrer und vermittelt auf Wunsch in dienstlichen Angelegenheiten der Lehrer und in
Angelegenheiten der Schüler.
Der SV-Verbindungslehrer unterstützt und berät die Schüler
bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben.
Der Beratungslehrer fördert durch seine zweijährige
Ausbildung die Beratungstätigkeit an unserer Schule. Er soll Beratungsmöglichkeiten
aufzeigen, Beratungsbereitschaft wecken sowie bestehende Beratungsaktivitäten
unterstützen, ergänzen und koordinieren. An unserer Schule belegt er folgende
Schwerpunkte:
a) vorbeugende Maßnahmen gegen Lern-, Leistungs- und Konzentrationsstörungen,
b) Einführung einer Streitschlichtung durch Schüler,
c) Kontakte herstellen zu externen Beratungsstellen und
d) einmal wöchentlich Schülern auf Wunsch Beratung anzubieten.
Der Schulpsychologe hilft und berät in schwierigen Fällen
Schüler und Lehrer in der Beratungsstelle oder in der Schule. Er organisiert und
begleitet SchiLf-Maßnahmen und steht der Schule als professioneller Berater zur
Verfügung.
Andere Beratungsstellen sind z. B. das Arbeitsamt
(Berufsberatung), das Deutsches Rotes Kreuz, die Polizei und die Suchtberatung. Durch
externe Beratung öffnet sich Schule und ergänzt das Beratungsangebot für Schüler und
Lehrer.
(Hannes Schwanekamp)